Der Bund fördert mit Investitionszuschüssen durch die BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle), Finanzierungen und Tilgungszuschüssen durch die KfW (Bankengruppe) den Ausbau erneuerbarer Energien. Gefördert werden Privatpersonen mit Bestandsimmobilien oder Neubauten. Die Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, des Weiteren gibt es noch viel mehr Bedingungen und Voraussetzungen um die Förderung zu erhalten.
Ziel der Förderungen ist es, durch Investitionsanreize den Absatz von Technologien zu stärken und damit den Anteil erneuerbarer Energien zu erhöhen. Die Wettbewerbsfähigkeit soll ebenfalls verbessert werden.
Wir beraten Sie zum Thema staatliche Förderung und beantragen diese für Sie. Fordern Sie eine Fachberatung an und sichern Sie sich die hohe Förderung für Ihre neue Heizung.
Häufige Fragen:
Muss ich persönlich den Antrag stellen und alle Unterlagen einreichen oder kann das ein anderer übernehmen?
Sie dürfen jemanden, z. B. Handwerker, Anwalt, Verwandter, Nachbar, Energieeffizienzexperten, für das Verfahren bevollmächtigen. Wir von SR Energie stehen Ihnen hierzu mit der nötigen Vollmacht und allen weiteren Dokumenten persönlich zur Verfügung.
Muss die Bestandsheizung ein bestimmtes Mindestalter erreicht haben, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann?
Grundsätzlich muss die Bestandsheizung kein Mindestalter erreicht haben.
Je nach Alter der vorhandenen Heizung zum Zeitpunkt der Antragstellung bestehen unterschiedliche Fördervoraussetzungen:
Muss die bestehende Heizung bestimmte Anforderungen erfüllen, damit die Förderung in Anspruch genommen werden kann?
Nein, eine Förderung ist unabhängig von der Art der bestehenden Heizung möglich. Hinweis: Um die Ölaustauschprämie in Anspruch nehmen zu können, muss zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Ölheizung installiert sein.